Allgemeine Geschäftsbedingungen – Auftragsbedingungen

I. Auftragsbedingungen
1. Allgemeine Bedingungen
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber und der Firma Lohnhärterei Ulf Michel als Auftragnehmer. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery schriftlich bestätigt worden sind.

2. Auftrag
Ein Auftrag wird durch die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery angenommen, wenn er schriftlich bestätigt worden ist.
3. Angaben des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat allen Werkstücken, die zur Wärmebehandlung übergeben werden, einen Lieferschein beizufügen, der folgende Angaben enthalten soll:
a) Bezeichnung, Stückzahl, Nettogewicht, Wert der Teile und Art der Verpackung;
b) Werkstoff-Qualität (Normbezeichnung bzw. Stahlmarke und Stahlhersteller);
c) die gewünschte Wärmebehandlung, insbesondere
aa) bei Einsatzstählen gemäß DIN 6773 entweder die verlangte Aufkohlungstiefe mit Grenzkohlenstoffgehalt (z.B. At 0,35 = 0,8 + 0,4 mm) oder die vorgeschriebene Einsatzhärtungstiefe mit Bezugshärtewert und Oberflächenhärte (z.B. Eht 550 HV1 = 0,2 – 0,4 mm, Oberflächenhärte = mind. 700 HV5);
bb) bei Vergütungsstählen die geforderte Zugfestigkeit. Für die Ermittlung derselben ist, wenn nicht anders vereinbart, die Kugeldruckprüfung nach Brinell an der Oberfläche maßgebend; cc) bei Werkzeug- und Schnellarbeitsstählen der gewünschte Härtegrad nach Rockwell oder Vickers;
dd) bei Nitrierstählen die gewünschte Nitrierhärtetiefe (Nht);
ee) bei Induktions- und Flammenhärtung die gewünschte Randhärtetiefe (Rht) mit Bezugshärtewert und Oberflächenhärte und die Lage des zu härtenden Bereiches;
ff) bei Salzbadnitrocarburieren und Gas-Kurzzeit-Nitrierungen entweder die Behandlungsdauer oder die gewünschte Stärke der Verbindungszone;
d) Angaben über das gewünschte Prüfverfahren, die Prüfstelle und die Prüflast (siehe DIN-Prüfnormen);
e) weitere für den Erfolg der Behandlung notwendige Angaben oder Vorschriften (siehe DIN 6773, DIN EN 10 052, DIN 17021, DIN 17023).
Bei geforderten partiellen Härtungen sind Zeichnungen beizufügen, aus denen hervorgeht, welche Stellen hart werden bzw. weich bleiben müssen. Sind gleichartige Werkstücke aus verschiedenen Stahlschmelzen hergestellt, so muss dieses angegeben werden. Desgleichen sind besondere Anforderungen an die Maßhaltigkeit oder den Oberflächenzustand auf den Lieferpapieren zu vermerken. Auf geschweißte oder gelötete Werkstücke und auf solche, die Hohlkörper enthalten, ist durch den Auftraggeber besonders hinzuweisen.
Die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery prüft die Angaben des Auftraggebers im Rahmen ihrer Kenntnisse auf Inhalt und Vollständigkeit. Bei berechtigten Zweifeln an einer erfolgreichen Wärmebehandlung informiert die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery den Auftraggeber. Sollte der
Auftraggeber Zeichnungen nicht beigefügt haben, werden diese durch die Lohnhärterei 
Michel, Inh. Baros Godfery erstellt.
Ein Auftrag kommt grundsätzlich nur durch die seitens der Lohnhärterei  Michel, Inh. Baros Godfery
absignierten Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen zustande, sofern nicht ein
offensichtlicher Irrtum, Schreib- oder Rechenfehler vorliegt. Vor Durchführung des Auftrags
ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm übersandten Unterlagen zu prüfen und die
Lohnhärterei Michel, Baros Godfery unverzüglich in Fällen zu kontaktieren, damit eine Berichtigung der
übersandten Auftragsunterlagen erfolgen kann. Dies gilt insbesondere auch bei fehlenden
Unterlagen oder Zeichnungen vor Beginn der Arbeiten.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt, sobald die Vertragsparteien Auftragsklarstellung herbeigeführt haben
und der Auftraggeber alle Voraussetzungen erfüllt hat. Der Auftraggeber hat die zu
behandelnden Gegenstände selbstständig bei der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery anzuliefern. Die
Lieferzeit gilt aus verfahrenstechnischen Gründen nur als annähernd vereinbart und verlängert
sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer
Hindernisse, die die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte. Als unvorhersehbare Hindernisse gelten eventuelle,
zunächst nicht erkennbare Mehrfachbehandlungen, unverschuldete und schwerwiegende
Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, die z.B. durch Streik, Aussperrung, Unfälle,
Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten in der
Energieversorgung sowie durch Betriebsstörungen im Betrieb der Zulieferer verursacht
werden.
Den Nachweis hierfür hat die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery zu führen. Kann sie absehen, dass sie
die Lieferzeit nicht einhalten kann, wird sie den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis
setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen und einen neuen möglichen Liefertermin nennen.
Teillieferungen sind innerhalb der durch die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch der behandelten
Gegenstände ergeben.
5. Gefahrenübergang und Versand
Soweit nichts anderes vereinbart, ist das Wärmebehandlungsgut vom Auftraggeber auf seine
Kosten und Gefahr anzuliefern und nach Fertigstellung abzuholen. Sofern die durch die
Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery behandelten Gegenstände nicht zur Abholung durch den Auftraggeber
oder seinem Beauftragten bereit gehalten werden, werden diese an den Auftraggeber auf seine
Gefahr und Kosten an die der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery benannte Lieferanschrift versandt. Diese
ist berechtigt, die Art des Versands nach bestem Ermessen zu wählen.
Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der
Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers der Lohnhärterei
Michel,  Inh. Baros Godfery geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn die Lohnhärterei
Michel, Inh. Baros Godfery die An- und Ablieferung mit eigenem Fuhrpark übernommen hat.
Ist der Lieferer nach § 4 der Verpackungsverordnung verpflichtet, die zum Transport der
Gegenstände verwendete Verpackung zurückzunehmen, gehen die Kosten für den
Rücktransport der verwendeten Verpackung zu Lasten des Auftraggebers.
6. Prüfung
Das Wärmebehandlungsgut wird vor dem Verlassen der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery im
branchenüblichen Umfang und ggf. nach Vorgaben des Auftraggebers geprüft. Weitergehende
Prüfungen und Analysen erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Die
Ausgangsprüfung der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
Pflicht zur Eingangsprüfung.
7. Sachmängel und Gewährleistung
Die gewünschte Wärmebehandlung wird nach Auftragserteilung aufgrund der Angaben gemäß
Ziffer 3. der Auftragsbedingungen als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und
geeigneten Mitteln durch die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery durchgeführt. Hierbei werden die
gelieferten Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der
Technik behandelt. Gewähr für den Erfolg der Wärmebehandlung, z.B. für Verzugs- und
Rissfreiheit, Oberflächenhärte, Einhärtung, Durchhärtung, Galvanisierbarkeit u.ä., wird
insbesondere wegen möglicher unterschiedlicher Härtbarkeit des verwendeten Materials,
versteckter Fehler, ungünstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter Änderungen im
vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben.
Führt die Wärmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery dies zu
vertreten hat, weil z.B. der Auftraggeber die in Ziff. 3. geforderten Angaben unrichtig machte,
die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery versteckte Fehler im Werkstück vor Durchführung der
Wärmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des
verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der angelieferten Werkstücke eine
erfolgreiche Wärmebehandlung unmöglich gemacht haben, die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery dies
jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen.
Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in
Rechnung gestellt. Mängel sind der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery unverzüglich nach
Gefahrübergang, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen schriftlich mitzuteilen. Versteckte
Fehler sind unverzüglich nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach
Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt auch für die Verjährung von
Sachmängelansprüchen, soweit das Gesetz nicht längere Fristen zwingend vorschreibt,
insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei Werkstücken, die entsprechend ihrer
üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben. Bei jeder Beanstandung muss der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery Gelegenheit zur
Prüfung und Nachbehandlung gegeben werden. Kommt diese ihrer Pflicht zur Nachbehandlung
nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Auftraggeber
nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist den Behandlungslohn
mindern, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbehandlung selbst oder von
einem Dritten auf Kosten der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery vornehmen lassen. Für Schäden am
Wärmebehandlungsgut und für sonstige Mangelschäden, die die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery
verursacht hat, haftet sie nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Auftraggeber.
Die Gewährleistungsfristen und -beschränkungen gelten auch für eine etwaige
Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstücke ohne schriftliches Einvernehmen der
Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery be- oder weiterverarbeitet worden, erlischt die
Gewährleistungspflicht. Für den beim Härteprozess von Massenartikeln und kleinen Teilen
branchenüblich und prozessbedingt in zumutbarem Umfang auftretenden Schwund können
keine Mängelansprüche geltend gemacht werden. Führt die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery auf
Wunsch des Auftraggebers Richtarbeiten aus, übernimmt sie für evtl. hierbei entstehenden
Bruch keine Gewähr. Bei Anwendung von Isoliermitteln gegen Aufkohlung oder Nitrierung
kann für den Erfolg ebenfalls keine Gewähr übernommen werden.
Sollte die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery dem Auftraggeber gegenüber zum Ersatz von Schäden
verpflichtet sein, beschränkt sich die Haftung auf den für die Behandlung vereinbarten Preis.
8. Haftung
Die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery trägt im Hinblick auf die durchzuführende Wärmebehandlung die
Verantwortung für eine nach den Regeln der Technik erfolgte Fertigung der Werkstücke, für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der erforderlichen Angaben gem. Ziffer 3. und für eine dem
späteren Verwendungszweck angepasste Wärmebehandlungsvorschrift. Die Lohnhärterei
Michel, Inh. Baros Godfery  haftet – soweit keine beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden
sind – nicht für Schäden aus einer Behandlung, die von ihm vorgeschlagen und vom
Auftraggeber gebilligt wurde.
Die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery geht davon aus, dass der Auftraggeber seinerseits die für die
Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Prüfungen vornimmt. Ansprüche
mittelbarer Natur, vor allem solche, die sich aus Schäden an Gegenständen ergeben, die nicht
mit dem Werkstück identisch sind, werden von der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery nicht anerkannt.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery sowie bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery 
– außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter
oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren
Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz
bei Fehlern der gelieferten Produkte für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Fehlen einer garantierten
Beschaffenheit, wenn und soweit die Zusicherung oder die Garantie gerade bezweckt hat, den
Vertragspartner gegen Schäden, die nicht an dem Wärmebehandlungsgut selbst entstanden
sind, abzusichern.
Soweit die Haftung der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery  ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon
unberührt.
9. Partnerschafts-Klausel
Bei allen Ersatzleistungen, insbesondere bei der Höhe des Schadenersatzes, sind nach Treu und
Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der
Geschäftsverbindungen, sowie der Wert der Wärmebehandlungsleistungen angemessen zu
berücksichtigen.
II. Allgemeine Bedingungen
1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist
Eschweiler. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
2. Vertragsbedingungen
Die Angebote  der Lohnhärterei Michel,  Inh. Baros Godfery sind freibleibend. Alle eingehenden Aufträge
werden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind, nur zu den hier
geregelten Bedingungen ausgeführt. Formularmäßige Einkaufsbedingungen und sonstige
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht,
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Vertragspartner werden mündliche
Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
3. Preisstellung
Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich MwSt. und Kosten für etwaige
Verpackung. Treten nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen der auftragsbezogenen
Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise
unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
4. Zahlung
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zielüberschreitung
ist die Lohnhärterei Ulf Michel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Leitzinses in Rechnung
zu stellen, den die Bank dem Auftragnehmer für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens
jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Das
Recht des Auftraggebers zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei
denn, Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig anerkannt.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Durch die Warmbehandlung erwirbt die Lohnhärterei  Michel, Inh. Baros Godfery ein Miteigentum an den
Waren. Dieses Miteigentum bleibt bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen,
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des
Liefergegenstandes berechtigt. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes
durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom
Vertrag nur dann vor, wenn die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
b) Die Bearbeitung der vom Auftraggeber beigestellten Ware erfolgt für die Lohnhärterei 
Michel, Inh. Baros Godfery als Hersteller im Sinne von § 959 BGB, ohne diese zu verpflichten. Die verarbeitete
Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren mit anderen
beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt
und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber der
Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört.
c) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grund und Boden oder in mit Gebäuden
verbundenen Anlagen oder die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk oder
Werklieferverträge durch den Auftraggeber gleich. Der Auftraggeber tritt der Lohnhärterei 
Michel, Inh. Baros Godfery bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Behandlung der
Lohnhärterei Michel ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung der Ware auch
im Rahmen von Werk- und Werklieferverträgen oder gegen Dritte erwachsen. Bei der
Weiterveräußerung von Waren an denen die Lohnhärterei  Michel, Inh. Baros Godfery Miteigentumsanteile
haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Die abgetretenen
Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
d) Der Auftraggeber ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu von der
Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery zulässigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen ist
der Auftraggeber in keinem Fall berechtigt. Er ist verpflichtet seinen Abnehmern die Abtretung
an die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery bekannt zu geben und diesen die zur Geltendmachung der
Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
e) Die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des
Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern,
sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
6. Pfandrecht
Die Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery hat für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen ein
Pfandrecht an den Werkstücken des Auftraggebers, sobald sie zur Wärmebehandlung
übergeben werden. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz §§ 1204 ff BGB und der
Insolvenzordnung finden entsprechend Anwendung.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden bei der Lohnhärterei Michel, Inh. Baros Godfery entsprechend den
Vorschriften des BDSG gespeichert und verarbeitet.
8. Teilunwirksamkeit
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In einem solchen Falle ist
der Auftraggeber verpflichtet, an der Schaffung solcher Bestimmungen mitzuwirken, durch die
ein der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommender Erfolg rechtswirksam erzielt
wird.

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